Marktgemeinde
Theresienfeld
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Grundgebühr für die Bereitstellung der Einrichtungen der Wasserversorgung - gestaffelt nach Wasserzählergröße. (die .o.a. Gebühr ist für einen 3 m³/h-Wasserzähler = Standardzähler/Wohnhaus) Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich mit Fälligkeit 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
3m³-Zähler 51,80 € jährlich
7m³-Zähler 120,88 € jährlich
20m³-Zähler 345,40 € jährlich
Diese Gebühren verstehen sich exklusive 10 % Ust.
Gebührenerhöhung ab 1.7.2024:
3m³-Zähler 62,43 € jährlich
7m³-Zähler 145,67 € jährlich
17m³-Zähler 353,77 € jährlich
25m³-Zähler 520,25 € jährlich
45m³-Zähler 936,45 € jährlich
95m³-Zähler 1.976,95 € jährlich
Information Bankeinzug