Wasser-Bereitstellungsgebühr

Grundgebühr für die Bereitstellung der Einrichtungen der Wasserversorgung - gestaffelt nach Wasserzählergröße. (die .o.a. Gebühr ist für einen 3 m³/h-Wasserzähler = Standardzähler/Wohnhaus) Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich mit Fälligkeit 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

3m³-Zähler       51,80 € jährlich

7m³-Zähler    120,88 € jährlich

20m³-Zähler    345,40 € jährlich

Diese Gebühren verstehen sich exklusive 10 % Ust.


Gebührenerhöhung ab 1.7.2024:

3m³-Zähler       62,43 € jährlich

7m³-Zähler    145,67 € jährlich

17m³-Zähler  353,77 € jährlich

25m³-Zähler  520,25 € jährlich

45m³-Zähler  936,45 € jährlich

95m³-Zähler  1.976,95 € jährlich

Information Bankeinzug